Altersvorsorge -steuerlich sinnvoll!

Ehegatten-Direktversicherung

Altersvorsorge

Was kann ich eigentlich steuerlich besonders sinnvoll für mich und meine Frau zur Altersvorsorge tun?“

Es gibt da eine wenig bekannte Möglichkeit, die Ihnen eine steuerlich lukrative Gestaltung eröffnet, von der Ihr Ehepartner profitiert – und damit indirekt natürlich auch Sie selbst. Voraussetzung ist, dass Ihr Ehepartner bei Ihnen angestellt ist. Ihr steuersparendes Stichwort heißt dann: Betriebsrente. Einen Teil des Jahresgehalts (4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 € = 2.976 € + 1.800 € = 4.776 €) Ihres Ehepartners zahlen Sie nicht aus, sondern wandeln den Betrag in eine Ehegatten-Direktversicherung um.

Ihr Vorteil: Auf diesem Weg sparen Sie gleich doppelt Steuern:
Die Beiträge in die 1. Direktversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar.
2. Für die Beiträge, die Sie in die Direktversicherung einzahlen, wird keine Lohnsteuer fällig.
Diese Gestaltung muss übrigens von Ihrem Finanzamt anerkannt werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden
(BFH, Urteil vom 10.6.2008, Az. VIII R 68/06).

Quelle: selbstständig heute 13/2016

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