Haben Sie Ihre AGB auf dem neuesten Stand?

Lassen Sie Ihre AGB von einem Juristen prüfen!

Information vom Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG - Redaktion Gründer-Wissen:

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Formulieren Sie Ihre eigenen AGB 

Sie dürfen die AGB nicht auf einer anderen Internetseite abschreiben, „Kreatives Kopieren“ ist aber durchaus erlaubt, denn Sie müssen für die Formulierung Ihrer AGB nicht das Rad neu erfinden. Die IHK, die Handwerkskammern oder Verbände bieten häufig Musterformulierungen an, die Sie nach einer kurzen Anpassung verwenden können.

Es ist allerdings empfehlenswert, dass Sie die Musterklauseln nicht 1 zu 1 übernehmen, sondern genau anschauen. Am besten ist es, wenn Sie die fertigen AGB von einem Anwalt prüfen lassen.

Eine anwaltliche Prüfung macht aus diesen Gründen Sinn:

♦Ihre AGB können unwirksam sein, wenn Sie schlecht ausgearbeitet sind oder es neue Urteile zu bestimmten Klauseln gibt.

♦Klauseln, die nicht speziell auf Ihre Situation zugeschnitten sind, können Ihrem Betrieb schaden

Die Überprüfung der AGB durch einen Anwalt ist nicht gerade günstig. Je nach Aufwand können Ihnen Kosten bis zu 750 Euro entstehen. Machen Sie sich jedoch bewusst, dass eine mögliche Schadenersatzklage Sie mehr kosten würde. Deshalb ist der rechtlich korrekte Weg unbedingt empfehlenswert. Zudem haben Sie dann zweifellos AGB, die zu Ihnen passen.

Quelle: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG - Redaktion Gründer-Wissen

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TIPP:
BDD-Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit Ihre AGB von unseren Juristen kostenfrei prüfen zu lassen!

 

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