Welche Änderungen sind für Unternehmen wichtig?

Änderungen 2022 und 2023

Das müssen Sie beachten!

 

Informationen für Unternehmen

Was hat sich 2022 geändert?

  • Mindestlohn ab 01.10.2022: 12 EUR pro Stunde
  • Das Bundesarbeitsgericht beschloss mit einem neuen Urteil im September: In Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
  • Möglichkeiten für steuerfreie Zuschüsse:
    - Tankgutschein bis 50 Euro  
  • Inflationsausgleichsprämie
    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu 3.000 Euroals sog. Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.  Die Maßnahme ist zeitlich bis zum 31. Dezember 2024

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Was ändert sich 2023?

  • Midijob: Ab dem 1.1.2023 liegt die Obergrenze bei 2.000 €
  • Ab dem 1. Januar 2023 wird die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Pflicht.
  • Ab 01.01.2023 Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,4 % auf 2,6 %monatlich
  • Abgabe an die Künstlersozialkassesteigt ab 1.1.2023 von 4,2 % auf 5 %.
  • Krankmeldungen: Ab dem 1.1.2023 erhalten Arbeitgeber keine ärztliche Bescheinigung auf dem Papier mehr, wenn Mitarbeiter arbeitsunfähig krank sind.
    Stattdessen stellt die Krankenkasse des betreffenden Mitarbeiters nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber bereit.
  • Lieferkettengesetz tritt zum 01.01.2023 in Kraft
  • Weiterbildung während Kurzarbeit wird bis 31.7.2023 zu 50 % erstattet
  • Whistleblower-Gesetz: Wer als Whistleblower aktiv ist bzw. Verstöße gegen das EU-Recht preisgibt, erhält künftig mehr Schutz. 
  • Die so genannte Westbalkan-Regelung, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Serbien, Bosnien Herzegowina, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und dem Kosovo mittels der Arbeitnehmerfreizügigkeitsbescheinigung erlaubt, ist bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden.
  • Verpackungsgesetz: ab 2023 gelten strengere Regeln für Restaurants, Lieferdienste und Caterer. Sie alle sind dann verpflichtet, für Mitnahme-Speisen und -Getränke Mehrwegbehälterals Alternative zu Einwegbehältern anzubieten.

Quelle: www.lexware.de/wissen und https://it-service.network/

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